Objektfunksysteme
B.O.S.-Objektfunk
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Seit der Einführung des Digitalfunks der B.O.S. in Deutschland, steht über den Auf- und Ausbau des äußeren Netzes hinaus zum einen die Ausstattung von Neubauten mit digitalen Objektfunkanlagen und zum anderen die schrittweise Umrüstung vorhandener analoger Systeme in die digitale Welt an. Die Objektversorgung mit Digitalfunk ist eine besondere komplexe Herausforderung mit zahlreichen Facetten und Lösungsvarianten.
- Ausstattung von Neubauten mit Objektfunkanlagen
- Umrüstung vorhandener analoger Systeme
- Erforderlichkeitsmessungen
Objektfunkanlagen gewährleisten den reibungslosen behördlichen Funkverkehr
Sie sind eine sicherheitsrelevante, dem Bauordnungsrecht entstammende Forderung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Basierend auf Landes- sowie lokalen Vorgaben sind derartige Anlagen zwingend oder auf Basis der Ergebnisse entsprechender Erforderlichkeitsmessungen zu errichten.
Betriebsarten einer digitalen Objektfunkanlage
Netzangebunden oder nicht netzangebunden (autark)
Je nach Örtlichkeit kommen unterschiedliche Betriebsarten einer digitalen Objektfunkanlage zum Einsatz – netzangebundene oder nicht netzangebundene (autarke) Anlagen.
Eine nicht netzangebundene Objektfunkanlage zur feuerwehrlichen Nutzung kann automatisch von der Brandmeldeanlage oder manuell an einem entsprechenden Bedienfeld aktiviert/deaktiviert werden.
Zudem lässt sie sich an die Gebäudeleittechnik anschließen und von dort überwachen. Die Nutzung des B.O.S.-Gebäudeantennensystems für die Verteilung weiterer Funkdienste (Mobil-/Betriebsfunk, Personenrufanlagen etc.) ist möglich und zulässig.